REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation , Authorisation and Restriction of CHemicals. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. (Quelle: www.reach-info.de/einfuehrung.htm)
Die WAREMA Renkhoff SE nimmt in der REACH Verordnung die Rolle des "Nachgeschalteten Anwenders" ein. Über die daraus erwachsenden Pflichten gegenüber unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden sind wir uns bewusst und setzen diese konsequent um. Dies bestätigen wir Ihnen mit der REACH Konformitätserklärung.
Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert und in Kandidatenlisten geführt. Diese Kandidatenlisten werden halbjährlich ergänzt. Wir als Firma WAREMA behalten diese Aktualisierungen im Blick. Erkennen wir einen besonders besorgniserregenden Stoff oder bekommen wir einen dieser Stoffe durch unsere Lieferanten gemeldet, versuchen wir durch Substitution des Stoffes oder des Bauteils, diese Stoffe aus unseren Produkten zu entfernen. Dies bestätigen wir Ihnen in unserer REACH Konformitätserklärung.
Kann ein besorgniserregender Stoff, der auf der Kandidatenliste geführt wird und in einem Bauteil an unserem Produkt, die Konzentration von 0,1 Massenprozent überschreitet nicht ersetzt werden, sind wir verpflichtet zu informieren. Die Informationspflicht besteht gegenüber dem gewerblichen Kunden innerhalb der Lieferkette. Auch Verbraucher müssen auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen von Händler, Hersteller oder Importeur, Auskunft über die besonders besorgniserregenden Stoffe erhalten. Die Information über besonders besorgniserregende Stoffe in unseren Erzeugnissen und zur sicheren Handhabung unserer Produkte haben wir Ihnen auf dieser Plattform zusammengefasst.
- Download: Informationen nach REACH Art. 33 Blei
- Download: Informationen nach REACH Art. 33 Inlay Führungsschiene
- Download: Information nach REACH Art. 33 Decamethylcyclopentasiloxane
- Download: Information nach REACH Art. 33 Dodecamethylcyclohexasiloxane
- Download: Information nach REACH Art.33 Cadmium DE
- Download: Information nach REACH Art.33 TBBA DE